Welche verbindlichen Gesetze und Normen gelten bei der Büroeinrichtung?

Bei der Planung und Einrichtung von Büroarbeitsplätzen für lohnabhängig Beschäftigte sind alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Normen, Bestimmungen, sowie der Stand der Technik zu berücksichtigen.

1. Gesetze

  • Arbeitsschutzgesetz-Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
  • Produktsicherheitsgesetz

2. Verordnungen

  • Arbeitsstättenverordnung - Verordnung über Arbeitsstätten mit Integration der Bildschirmarbeitsverordnung im Anhang.
  • Betriebssicherheitsverordnung - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

3. Regeln

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
  • Arbeitsmedizinische Regel (AMR)

4. Normen

  • Normen für Büroarbeitsplätze; Flächen für die Aufstellung u. Benutzung von Büromöbeln; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung - DIN 4543-1.
  • Normen für Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen - DIN EN12464-1.
  • Normen für Büromöbel - Büro-Arbeitstische - DIN EN 527-1Teil.
  • Normen für Büromöbel - Büro - Arbeitsstuhl; Sicherheitsanforderungen - DIN EN 1335-2
  • Normen für Büromöbel; Fußstützen für den Büroarbeitsplatz; Anforderungen, Maße - DIN 4556.
  • Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - DIN EN ISO 9241.
  • Normen für Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen - DIN EN 13779

5. Bestimmungen

  • Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - DGUV Information 215-.410.
  • Sonnenschutz im Büro - DGUV Information 215-444.
  • Qualitätszeichen für technische Produkte im Büro, Informationshilfe für die Beschaffung - BauA.

Für die Einhaltung der Gesetze und Normen für die Büroeinrichtung zeichnet grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich.

Fachplaner für Objekt- und Büroeinrichtung garantieren bei der Erarbeitung von Bürokonzepten und Büroplanungen auch die Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen.

HEVIS Bürokonzept GmbH ist seit über 25 Jahren als erfahrener Fachplaner für Objekt- und Büroeinrichtungen tätig.

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